Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt und festgelegt, dass bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Die Bewertung der Grundsteuer beruht bisher auf den Daten des Jahres 1964, in den neuen Bundesländern sogar auf Daten aus dem Jahr 1935.
Da die bisherige Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2024 erhoben werden darf, tritt die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 in Kraft.
Da auch die neue Grundsteuer, wie bisher, in einem dreistufigen Verfahren ermittelt wird und neben dem Finanzamt auch die Gemeinden an der Erhebung der Grundsteuer beteiligt sind, sind die Feststellungserklärungen zur Grundsteuer bereits bis zum 31. Oktober 2022 digital an das Finanzamt zu übermitteln.
Somit sind für alle wirtschaftlichen Einheiten neue Feststellungserklärungen zur Grundsteuer fällig – und das sind immerhin 36 Millionen in der gesamten Bundesrepublik. Falls auch ihr ein Grundstück oder Wohneigentum besitzt, besteht auch für euch Handlungsbedarf bis zum 31. Oktober 2022.
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Die neue Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Zunächst ist dazu eine Feststellungserklärung notwendig, in der werden die Grundsteuerwerte auf Basis der individuellen Grundstücke ermittelt. Dazu werden im sogenannten Bundesmodell die Grundstücksfläche, Bodenrichtwerte sowie die Wohnfläche und weitere Faktoren berücksichtigt. Den Länder steht es jedoch offen, eigene Regeln zur Ermittlung des Grundsteuerwertes zu bestimmen, wovon einige Bundesländer auch gebracht gemacht haben.
Nach Ermittlung des Grundsteuerwertes wird dieser Wert mit einer Steuermesszahl multipliziert, die im Bundesmodell oder jeweiligen Ländermodell einheitlich festgelegt sind. Im Bundesmodell sind dies 0,31 Promille.
Der daraus ermittelte Steuermessbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, multipliziert.
Da sich die Steuermessbeträge in diesem neuen Verfahren deutlich erhöhen werden, sind die Gemeinden aufgefordert, die jeweiligen Hebesätze deutlich zu senken, so dass das gesamte Grundsteueraufkommen gleich bleiben soll. Ob das wirklich klappt? Wir sind gespannt.
Zunächst gilt das einheitliche Bundesmodell, das vom Gesetzgeber beschlossen wurde. Für diese Variante haben sich acht Bundesländer entschieden:
Davon abweichend gibt es in sieben Bundesländern (also fast der Hälfte aller Bundesländer) abweichende Modelle:
Das Bundesmodell berücksichtigt neben der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert insbesondere eine fiktive Nettokaltmiete für die jeweilige Wohnfläche, Baujahr und Ausstattungsstandard und ermittelt daraus einen Ertragswert des Grundstücks.
Das baden-württembergische Modell zielt hingegen insbesondere auf die Grundstücksfläche sowie die lokalen Bodenrichtwerte ab.
Die Grundsteuerreform ist bereits Ende 2019 in Kraft getreten. Die Finanzverwaltung hat nun bis zum 1. Juli 2022 Zeit, die notwendigen Vorbereitungen für die Erstellung der Grundsteuererklärungen zu treffen.
Im Zeitraum von 01. Juli bis 31. Oktober 2022 sollen dann für sämtliche 36 Millionen Grundstücke die sogenannten Feststellungserklärungen abgegeben werden.
Anschließend möchte die Finanzverwaltung die Steuerbescheide erlassen, so dass den Gemeinden ausreichend Zeit bis zum 01. Januar 2025 bleibt und die jeweiligen Hebesätze anzupassen.
Da zum heutigen Tag viele Details des Verfahrens noch nicht abschließend geklärt sind, bleibt es spannend ob der knappe Zeitplan, insbesondere für die notwendigen Steuererklärungen bis zum 31. Oktober 2022 gehalten werden kann.
Für jede wirtschaftliche Einheit muss ein eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgegeben werden. Das sind also sämtliche Grundstücke sowie WEG-Eigentum, also in einem Wohnungseigentum auch für jede Wohnung bzw. WEG-Einheit eine eigene Erklärung. Zusätzlich müssen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gesonderte Erklärungen abgegeben werden.
Die Grundsteuer soll auf Grund des knappen Zeitrahmens digital erklärt und von der Finanzverwaltung verarbeitet werden. Eine Abgabe in Papierform ist zwar weiterhin möglich, soll aber nur in Ausnahme- und Härtefällen möglich sein.
Wir haben hierfür eine eigene Lösung entwickelt und erfassen gemeinsam mit euch die notwendigen Daten in einem Online-Portal. Unsere Experten kümmern sich anschließend um die korrekte Erstellung der Erklärungen, die Übermittlung an die Finanzverwaltung sowie die anschließende Bescheidprüfung. Die Zeit bis zum 31. Oktober 2022 läuft. Da wir mit sehr vielen Anfragen zur Grundsteuerreform rechnen, meldet euch so früh wie möglich, damit eure Grundsteuererklärung rechtzeitig erledigt ist.