Fast jede Firma muss ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenlegen. Tut sie das nicht, riskiert sie ein Ordnungsgeld.

Wir führen die Hinterlegung fristgerecht in der verlangten elektronischen Form durch. Die eingereichten Unterlagen werden für den Abruf gespeichert und im Bundesanzeiger online veröffentlicht.