
Steuerberatung / Jahresabschluss

IHR ANSPRECHPARTNER
Stefan Zerweck
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Steuerberater

Jahresabschlüsse nach Handelsrecht für alle Gesellschaftsformen

Steuerbilanzen

Erstellung von Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

Betriebliche Steuererklärungen
Jahresabschluss
- Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung inkl. Aufbereitung der Anlage EÜR
- Abschreibung der Anlagengüter – Anlagenbuchführung
- Abgrenzungsbuchungen zu Krediten (Disagio, Kreditzinsen …)
- Erstellung von getrennten Handels- und Steuerbilanzen
- Erstellung einer Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
- Erstellung von Sonderbilanzen
Erstellung von Ergänzungsbilanzen - Erstellung von Kapitalflussrechnungen
- Erstellung von Planbilanzen
- Jahresabschlusspräsentation
- Beratung und Analyse zu Tantieme und Gewinnverwendung
- Gesellschafterkontenverzinsung
- Erfüllung der Offen- oder Hinterlegungspflichten beim Bundesanzeiger
- Aufbereitung der E-Bilanz zur Übermittlung an die Finanzbehörden.
Auswertungen
- Anlagenspiegel
- Entwicklung des Anlagevermögens
- AfA-Simulation für Planungsrechnungen
- Entwicklung Investitionsabzugsbetrag
- Kapitalflussrechnung
- Mehrjahresvergleiche
- Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung
- Anhang
- Lagebericht
Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen bei Banken und Sparkassen. Mit diesem effizienten und sicheren Verfahren können wir Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen ohne Medienbruch direkt aus dem DATEV-System an die Institute übermitteln.
Die DiFin löst die bisherigen zeitintensiven manuellen und papiergebundenen fehleranfälligen Prozesse ab, sie gewährleistet eine optimale Vorbereitung auf das Bank-/Kreditgespräch und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Kreditantrag/-prolongation durch kürzere Durchlaufzeiten.
Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörden
Alle bilanzierenden Unternehmen - unabhängig von Rechtsform und Größe - müssen ihre Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich.
Dabei sind alle Vorgaben hinsichtlich des Aufbaus und der Pflichtfelder unbedingt zu beachten, dies wird bei uns unter anderem durch den durchgehenden Einsatz professioneller DATEV-Werkzeuge gewährleistet.
Fast jede Firma muss ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenlegen. Tut sie das nicht, riskiert sie ein Ordnungsgeld.
Wir führen die Hinterlegung fristgerecht in der verlangten elektronischen Form durch. Die eingereichten Unterlagen werden für den Abruf gespeichert und im Bundesanzeiger online veröffentlicht.