Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörden

Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – müssen ihre Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich. 

Dabei sind alle Vorgaben hinsichtlich des Aufbaus und der Pflichtfelder unbedingt zu beachten, dies wird bei uns unter anderem durch den durchgehenden Einsatz professioneller DATEV-Werkzeuge gewährleistet.